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   BFH, 22.10.2014 - X R 19/12   

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https://dejure.org/2014,48399
BFH, 22.10.2014 - X R 19/12 (https://dejure.org/2014,48399)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2014 - X R 19/12 (https://dejure.org/2014,48399)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - X R 19/12 (https://dejure.org/2014,48399)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers vor Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, AO § 12, EStG VZ 2009, EStG § 4 Abs 5b
    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers vor Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts

  • Bundesfinanzhof

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers vor Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG 2009, § 12 AO, EStG VZ 2009
    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers vor Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts

  • IWW

    § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 3 EStG, § 12 der Abgabenordnung (AO, § 12 AO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 1 und 2 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 5b EStG, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • rewis.io

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers vor Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand eines Bezirksschornsteinfegermeisters

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand eines Bezirksschornsteinfegermeisters

  • datenbank.nwb.de

    Kehrbezirk eines selbständigen Schornsteinfegers als großräumige Betriebsstätte; Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Schornsteinfeger; Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand des Bezirkschornsteinfegermeisters

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsausgaben
    Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
    Die einzelnen Fälle des § 4 Abs. 5 EStG
    Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, und vom 29. April 2014 VIII R 33/10, BFH/NV 2014, 1435).

    Da die Berücksichtigung der Fahrtkosten und der Verpflegungsmehraufwendungen aus Gründen der Folgerichtigkeit und zu Vereinfachungszwecken gleichen Maßstäben folgt, entsprechen sich insofern der Begriff des "Tätigkeitsmittelpunkts" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG und der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (so etwa BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    Eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit oder eine hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ist --im Unterschied zur Geschäftseinrichtung oder zur Anlage i.S. des § 12 der Abgabenordnung (AO; vgl. insoweit zur Ablehnung eines Kehrbezirks als Betriebsstätte nach § 12 AO auch Senatsurteil vom 13. September 2000 X R 174/96, BFHE 194, 222, BStBl II 2001, 734)-- nicht erforderlich (Senatsurteile vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208, und X R 44/89, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97).

    Dementsprechend hat der Senat aufgrund der dargestellten Grundsätze den Kehrbezirk eines Bezirksschornsteinfegers als sog. großräumige Betriebsstätte angesehen (Senatsurteil in BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208).

  • BFH, 12.04.2006 - X B 138/04

    NZB: Kaminkehrer - Kehrbezirk

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    Im Falle eines angestellten Schornsteinfegers hat der VI. Senat --unter Beachtung seiner damaligen Rechtsauffassung-- in dem Urteil vom 14. September 2005 VI R 22/04 (BFH/NV 2006, 507) entschieden, dass ein diesem übertragener Kehrbezirk, der sich über ein ländliches Gebiet mit einem Durchmesser von mehr als zehn Kilometer erstreckt und in dem die einzelnen Einsatzstellen nicht in unmittelbarer Nähe aneinander angrenzen, nicht mehr als einheitliche großräumige Arbeitsstätte beurteilt werden könne (zustimmend: Senatsbeschluss vom 12. April 2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 für den Fall einer großräumigen Betriebsstätte eines Bezirksschornsteinfegers).

    Dies gilt unabhängig davon, dass dieser Kehrbezirk ein dem Schornsteinfeger behördlich zugewiesener abgegrenzter Bereich ist (so schon Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 1462).

  • BFH, 16.01.2014 - I R 21/12

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots bestehen nicht (ebenso bereits BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    es sich um ein zusammenhängendes Gelände handelt, auf dem der Steuerpflichtige auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (so BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) und.
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, und vom 29. April 2014 VIII R 33/10, BFH/NV 2014, 1435).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 174/96

    Betriebsstätte eines Schornsteinfegermeisters

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    Eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit oder eine hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ist --im Unterschied zur Geschäftseinrichtung oder zur Anlage i.S. des § 12 der Abgabenordnung (AO; vgl. insoweit zur Ablehnung eines Kehrbezirks als Betriebsstätte nach § 12 AO auch Senatsurteil vom 13. September 2000 X R 174/96, BFHE 194, 222, BStBl II 2001, 734)-- nicht erforderlich (Senatsurteile vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208, und X R 44/89, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97).
  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 48/12

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    Die Höhe des Gewinns des Klägers sei im Urteilsausspruch zutreffend ermittelt worden, da entgegen der Auffassung des FG Hamburg in seinem Urteil vom 29. Februar 2012  1 K 48/12 (EFG 2012, 933) die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sei.
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04

    Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    Im Falle eines angestellten Schornsteinfegers hat der VI. Senat --unter Beachtung seiner damaligen Rechtsauffassung-- in dem Urteil vom 14. September 2005 VI R 22/04 (BFH/NV 2006, 507) entschieden, dass ein diesem übertragener Kehrbezirk, der sich über ein ländliches Gebiet mit einem Durchmesser von mehr als zehn Kilometer erstreckt und in dem die einzelnen Einsatzstellen nicht in unmittelbarer Nähe aneinander angrenzen, nicht mehr als einheitliche großräumige Arbeitsstätte beurteilt werden könne (zustimmend: Senatsbeschluss vom 12. April 2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 für den Fall einer großräumigen Betriebsstätte eines Bezirksschornsteinfegers).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 44/89

    Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
    Eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit oder eine hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ist --im Unterschied zur Geschäftseinrichtung oder zur Anlage i.S. des § 12 der Abgabenordnung (AO; vgl. insoweit zur Ablehnung eines Kehrbezirks als Betriebsstätte nach § 12 AO auch Senatsurteil vom 13. September 2000 X R 174/96, BFHE 194, 222, BStBl II 2001, 734)-- nicht erforderlich (Senatsurteile vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208, und X R 44/89, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97).
  • BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88

    Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

  • FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12

    Rechtmäßigkeit der Minderung des Gewinns bzgl. Fahrtkosten und

  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    Diese Abzugsbeschränkung ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung verfassungsgemäß (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 19/12, BFH/NV 2015, 482, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen

    Nach Ansicht des erkennenden Senats verstößt § 4 Abs. 5b EStG nicht gegen die Verfassung (ebenso bereits für den Bereich der Körperschaftsteuer BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531; für den Bereich der Einkommensteuer BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 19/12, BFH/NV 2015, 482; ferner Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 2078; Tiede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 1969; Pohl in Bordewin/ Brandt, § 4 EStG Rz 4731 ff.; Frotscher in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 4 Rz 889; wohl auch Meurer in Lademann, EStG, § 4 EStG Rz 773c; anderer Ansicht Quinten/Anton, Neue Wirtschaftsbriefe 2012, 4227; Rossa/Malzkorn, Der Betrieb 2012, 1169).
  • SG Schwerin, 10.03.2015 - S 15 AS 1947/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Allein das Aufsuchen einer ortsfesten Einrichtung lediglich zu Kontroll- und Organisationszwecken begründet keine regelmäßige Arbeitsstätte, da erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.11.2014 - 3 K 3087/14 m.w.N.) Ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet ist dann eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände handelt, auf dem der Steuerpflichtige auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird und sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.2014- X R 19/12).
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